Poststandort Laxenburg: Prüfverfahren abgeschlossen – Entscheidung liegt nun bei der Post

Updates: 07.01.2025, 15:20 – Ergänzungen, FAQ, Hinzufügen weitere Gemeinden, die erwähnt werden
07.01.2025, 17:00 – Stellungnahme der Post liegt vor

Update 07.01.2025: Stellungnahme der Österreichischen Post liegt vor

Die Österreichische Post hat in einer Stellungnahme bestätigt, dass die Regulierungsbehörde (RTR) das Prüfungsverfahren zur Postfiliale Laxenburg abgeschlossen und keine Einwände gegen eine Schließung erhoben hat.

Gleichzeitig betont die Post, dass sie weiterhin mit einem Poststandort in Laxenburg vertreten sein möchte. Nach eigenen Angaben befindet sich das Unternehmen derzeit in Gesprächen mit einem potenziellen Postpartner, um einen möglichst nahtlosen Übergang sicherzustellen.

Konkrete Angaben zu Standort, Zeitpunkt oder Ausgestaltung einer möglichen Postpartner-Lösung wurden bislang nicht genannt.

Aus unserer Sicht bleibt daher weiterhin offen, wie die postalische Versorgung in Laxenburg künftig konkret aussehen soll und ab wann ein alternatives Angebot tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Wir halten es für wichtig, dass diese Fragen transparent geklärt werden.

Update (07.01.2025): Prüfverfahren am 22.12. abgeschlossen – Entscheidung liegt nun bei der Post

Die Post-Control-Kommission (RTR) hat mit Bescheid vom 22.12.2025 das Prüfverfahren zur beabsichtigten Schließung mehrerer Postfilialen – darunter auch Laxenburg – abgeschlossen.

Die Regulierungsbehörde kommt darin zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schließung der eigenbetriebenen Postfiliale vorliegen und erhebt keine Einwände. Das Prüfverfahren wurde daher eingestellt.

Wichtig dabei: Die RTR ordnet keine Schließung an. Sie prüft ausschließlich die rechtlichen Voraussetzungen. Die Entscheidung, ob und wann die Postfiliale in Laxenburg tatsächlich geschlossen wird, liegt nun bei der Österreichischen Post AG.

Offen bleibt aus unserer Sicht weiterhin, wie ein allfälliger Übergang gestaltet wird und wie die postalische Versorgung in Laxenburg künftig konkret aussehen soll.

Der vollständige Bescheid ist öffentlich einsehbar:
https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/entscheidungen/entscheidungen/2025-0-773-955-38.de.html

Die weiteren betroffenen Gemeinden (Hier klicken um die Liste anzuzeigen)

2214 Auersthal
2333 Leopoldsdorf bei Wien
2440 Gramatneusiedl
3032 Eichgraben, Niederösterreich
3071 Böheimkirchen
3160 Traisen
4540 Bad Hall
4861 Schörfling am Attersee
5270 Mauerkirchen
6200 Jenbach
6342 Niederndorf bei Kufstein
8786 Rottenmann
8962 Gröbming
9141 Eberndorf
9433 St. Andrä, Lavanttal

Worum geht’s?

Die Zukunft des Poststandorts in Laxenburg ist derzeit Gegenstand eines formellen Prüfverfahrens. Wie die Pressestelle der Österreichische Post auf Anfrage der SPÖ Laxenburg mitteilt, wurde der Standort Ende September bei der zuständigen Regulierungsbehörde gemeldet. Grund dafür sind anhaltende wirtschaftliche Verluste über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.

Gemäß Postmarktgesetz darf ein Standort unter diesen Voraussetzungen zur Prüfung eingemeldet werden. Die Regulierungsbehörde hat nun drei Monate Zeit, um diese Meldung zu bewerten. Eine Entscheidung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gefallen.

Postpartner als mögliches Szenario

Foto: User Funke / Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Funke

Die Post betont, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, ein flächendeckendes Netz an Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Dabei müsse es sich jedoch nicht zwingend um klassische Postfilialen handeln. Auch sogenannte Postpartner – etwa Nahversorger, Trafiken oder Gemeindeämter – könnten diese Aufgabe übernehmen.

Postpartner-Modelle seien laut Post seit vielen Jahren etabliert und ermöglichten es, Postdienstleistungen auch dort anzubieten, wo der Betrieb einer eigenen Filiale wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Ziel sei es, weiterhin in Laxenburg vertreten zu sein und für Kundinnen und Kunden einen möglichst nahtlosen Übergang sicherzustellen.

Konkrete Aussagen zu einer möglichen künftigen Ausgestaltung, zu einem allfälligen Postpartner oder zu einem Zeitplan wurden jedoch nicht gemacht. Auch zu früheren internen Überlegungen wollte die Post keine Auskunft geben.

Entscheidung offen – Informationsbedarf hoch

Fest steht damit:

  • Das Prüfverfahren ist nun abgeschlossen
  • Die klassische Postfiliale steht organisatorisch zur Disposition
  • Wie die künftige Versorgung konkret aussehen könnte, ist derzeit offen

Für viele Menschen in Laxenburg – etwa ältere Personen oder Haushalte ohne Auto – ist der Poststandort ein wichtiger Bestandteil der lokalen Infrastruktur. Umso wichtiger ist es, dass der weitere Prozess transparent kommuniziert und nachvollziehbar begleitet wird.

Parallelen zur Nahversorgung

Die aktuelle Situation reiht sich in eine Phase ein, in der gleich mehrere zentrale Einrichtungen im Ort von Unsicherheit geprägt sind. Erst kürzlich wurde bekannt, dass auch beim ADEG-Standort in Laxenburg ein größerer Umbruch bevorsteht. In beiden Fällen zeigt sich, wie sensibel Themen der Nahversorgung und Grundinfrastruktur für eine Gemeinde sind – und wie wichtig frühzeitige Information für die Bevölkerung wäre.

Siehe Bericht: Leere Regale und offene Fragen: Was passiert mit dem ADEG in Laxenburg?

Laufende Aktualisierung

Dieser Beitrag dient der sachlichen Information über den aktuellen Stand. Sobald neue bestätigte Informationen vorliegen – etwa zum Ergebnis des Prüfverfahrens oder zur künftigen Ausgestaltung des Poststandorts – wird dieser Artikel entsprechend aktualisiert.

📌 FAQ – Poststandort Laxenburg

Was hat die Regulierungsbehörde (RTR) entschieden?

Die RTR hat das Prüfverfahren zur beabsichtigten Schließung der Postfiliale Laxenburg abgeschlossen.
Sie kommt zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schließung vorliegen und erhebt keine Einwände.


Was bedeutet „Einstellung des Verfahrens“ konkret?

Das Verfahren wird eingestellt, weil aus Sicht der Behörde kein rechtlicher Grund besteht, die Schließung zu untersagen.
Es handelt sich nicht um eine Entwarnung, sondern um den Abschluss der rechtlichen Prüfung.


Ordnet die RTR die Schließung des Postamts an?

Nein.
Die RTR ordnet keine Schließung an und legt auch keinen Zeitpunkt fest.
Sie prüft ausschließlich, ob die Post die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.


Wer entscheidet nun über die Zukunft des Poststandorts?

Die Entscheidung, ob und wann die Postfiliale in Laxenburg tatsächlich geschlossen wird, liegt nun ausschließlich bei der Österreichischen Post AG.


Ist eine Schließung damit fix?

Rechtlich ist sie zulässig, aber nicht automatisch verpflichtend.
Die Post hat nun Handlungsspielraum und Verantwortung für das weitere Vorgehen.


Was passiert mit der postalischen Versorgung im Ort?

Die RTR geht davon aus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung auch nach einer allfälligen Schließung gewährleistet wäre – etwa durch alternative Standorte oder Modelle (z. B. Postpartner).
Wie das konkret aussehen soll, ist derzeit offen.


Welche Rolle hat die Gemeinde im Verfahren?

Die Gemeinde hat keine formale Parteistellung im Verfahren vor der Regulierungsbehörde.
Unabhängig davon ist es aus unserer Sicht wichtig, dass die Bevölkerung transparent informiert und ein allfälliger Übergang aktiv begleitet wird.


Wo kann man den Bescheid nachlesen?

Der vollständige Bescheid der RTR ist öffentlich abrufbar:
👉 https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/entscheidungen/entscheidungen/2025-0-773-955-38.de.html

Bernhard Hansbauer (SPÖ Laxenburg)