
Die Marktgemeinde Laxenburg verfügt heute über zahlreiche Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger zu informieren: Website, Facebook, Gemeindezeitung, App, Newsletter und weitere Social-Media-Kanäle. Für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindezeitung sowie Kommunikation und Social Media gibt es sogar eine eigene Zuständigkeit innerhalb der Gemeindeverwaltung.
Gerade deshalb stellt sich für uns zunehmend eine grundsätzliche Frage: Nach welchen Kriterien wird entschieden, was über diese Kanäle kommuniziert wird – und was nicht?
Es geht dabei ausdrücklich nicht um Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Marktgemeinde. Sie arbeiten innerhalb einer hierarchisch organisierten Gemeindeverwaltung. Nach § 37 NÖ Gemeindeordnung ist der Bürgermeister Vorstand des Gemeindeamts und Vorgesetzter der Gemeindebediensteten; diese sind an seine Weisungen gebunden. Die politische Verantwortung für die Rahmenbedingungen der Gemeindekommunikation liegt daher nicht bei einzelnen Bediensteten.
Ein aktuelles Beispiel: Die Sperre der B11
Am 28. und 29. September führte die kurzfristige Sperre der B11 im Bereich Achau/Biedermannsdorf zu erheblichem Ausweichverkehr durch Laxenburg. Die Auswirkungen waren für viele Menschen unmittelbar spürbar. Eine Vorabinformation war – das muss man natürlich auch erwähnen – nicht verfügbar. Am zweiten Tag jedoch war nach wie vor keine Erklärung verfügbar.
Wir konnten dann dank Recherche bei der Nachbargemeinde Achau eine entsprechende Verlautbarung finden und sie auch gleich auf unserer Seite, wie auch auf unserer Facbeook-Präsenz und in der reichweitenstärksten Facebook-Gruppe teilen.
Genau solche Informationen gehören aber eigentlich zum Kern kommunaler Öffentlichkeitsarbeit. Der Österreichische Gemeindebund nennt in seinem aktuellen Leitfaden für Social Media ausdrücklich Straßensperren, Bauprojekte und Warnungen als typische Informationen, die Bürgerinnen und Bürger heute von Gemeinden auf digitalen Kanälen erwarten. Der Österreichische Gemeindebund
Dass es anders möglich ist, zeigt unmittelbar die Nachbargemeinde Biedermannsdorf: Sie hat im September eine eigene laufend aktualisierte Seite für aktuelle und geplante Baustellen und Sperren eingerichtet – biedermannsdorf.at
Die Frage ist deshalb nicht, ob eine Gemeinde jedes Ereignis melden kann. Die Frage ist, welche Priorität relevante Alltagsinformationen gegenüber Selbstdarstellung und Veranstaltungswerbung erhalten.
Wenn Auswahl zum Muster wird
Jedes Medium trifft eine Auswahl. Auch eine Gemeinde kann nicht alles veröffentlichen. Problematisch wird diese Auswahl dann, wenn über längere Zeit ein wiederkehrendes Muster entsteht.
Aus unserer Beobachtung werden abgeschlossene Projekte und positive Entwicklungen regelmäßig ausführlich präsentiert. Schwierigkeiten, Verzögerungen oder kurzfristige Belastungen erhalten dagegen teilweise deutlich weniger Aufmerksamkeit. Gleichzeitig werden zahlreiche Veranstaltungen kommuniziert, während die Kriterien dafür, welche Vereine und Veranstalter über offizielle Kanäle zusätzliche Reichweite erhalten, nicht öffentlich nachvollziehbar sind.
In der Kommunikationswissenschaft bezeichnet man die Auswahl, Gewichtung und Aufbereitung von Informationen als Gatekeeping. Wir halten es durchaus für berechtigt, zu prüfen, ob in Laxenburg inzwischen Merkmale eines strukturellen Gatekeepings vorliegen.
Damit behaupten wir nicht, einzelne Gemeindebedienstete würden Informationen aus parteipolitischer Motivation zurückhalten. Ebenso können wir von außen nicht belegen, ob bei einzelnen Beiträgen konkrete politische Weisungen erfolgen. Wir sehen aber eine Struktur, in der die politische Führung erheblichen Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Gemeindekommunikation besitzt, während öffentlich nachvollziehbare redaktionelle Regeln weitgehend fehlen.
Eine Gemeindezeitung mit nur einer politischen Perspektive

Screenshot: Facebook-Präsenz der Marktgemeinde Laxenburg
Die von der Marktgemeinde herausgegebene Gemeindezeitung trägt bereits den Titel „Der Bürgermeister informiert“. Andere Gemeinderatsfraktionen werden darin durchaus gelegentlich erwähnt – beispielsweise bei personellen Veränderungen oder gemeinsamen offiziellen Anlässen. Das ist jedoch etwas anderes als politische Vielfalt in der Berichterstattung.
Soll ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Gemeindemedium überwiegend die Perspektive der politischen Mehrheit vermitteln?
Andere Städte haben dieses Problem ausdrücklich geregelt. Graz schreibt in seiner Kommunikationsrichtlinie vor, dass Inhalte auf städtischen Kanälen objektiv und parteiunabhängig gestaltet werden müssen. Ziel ist eine sachliche und umfassende Information über für die Bevölkerung relevante Themen – siehe Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Auch der Rechnungshof fordert bei öffentlicher Kommunikation eine klare Trennung zwischen amtlicher Öffentlichkeitsarbeit und Parteiarbeit. Er hält es für problematisch, wenn öffentliche Ressourcen und parteipolitische Kommunikation vermischt werden, und empfiehlt klare schriftliche Regeln.
Der Bürgermeisterzeitung widmen wir uns gesondert noch.
Der Jugendclub als weiterer Gemeinde-Informationskanal
Ein weiteres Beispiel ist der Instagram-Auftritt des Jugendclubs.

Der Jugendclub ist ein Angebot der Marktgemeinde für Jugendliche ab zwölf Jahren. Die offizielle Gemeindewebsite verweist ausdrücklich auf den Instagram-Kanal @Jugendclub_Laxenburg und nennt eine E-Mail-Adresse der Marktgemeinde als Kontakt. Laxenburg
Die von uns dokumentierten Beiträge zeigen jedoch, dass dort längst nicht nur über Aktivitäten des Jugendclubs berichtet wird. Der Kanal veröffentlicht beziehungsweise bewirbt auch allgemeine Ortsinformationen, Veranstaltungen, Einrichtungen und lokale Angebote.
Screenshot: Instagram-Angebot des Jugendclub Laxenburg, der Marktgemeinde Laxenburg zugehörig.
Damit übernimmt er teilweise die Funktion eines zusätzlichen kommunalen Informationskanals.
Das ist grundsätzlich nicht problematisch. Unklar bleibt allerdings: Wer trägt die redaktionelle Verantwortung? Welchen Auftrag hat der Kanal? Welche Zielgruppe soll er erreichen? Und nach welchen Kriterien werden externe Veranstaltungen und Organisationen ausgewählt?
Gerade weil der Kanal institutionell mit der Marktgemeinde verbunden ist, sollten diese Fragen einfach beantwortbar sein.
Grundsätzlich halten wir beispielsweise die Bewerbung eines Oktoberfests mit Bier am Sujet nicht passend für einen Jugendclub.
Auch bei Kritik braucht es transparente Regeln
Ein weiteres Thema ist der Umgang mit Kommentaren auf den Social-Media-Seiten der Marktgemeinde. Wir haben Fälle beobachtet, in denen kritische Kommentare für andere Nutzer nicht mehr sichtbar waren.
Hier ein Fall, bei dem wir selbst als Teil des Gemeinderats und neutraler Kommentator „verborgen“ wurden – man kann sehen, dass wir selbst das Posting weiterhin sehen, aber jeder andere (hier sogar im ausgeloggten Zustand schön nachvollziehbar) ihn nicht mehr sehen kann. Wir werden hierzu eine Stellungnahme der Gemeinde einfordern. Wir wurden nicht darüber informiert.


Beitrag: https://www.facebook.com/MarktgemeindeLaxenburg/… abgerufen am 2.10.2026
Natürlich darf und muss eine Gemeinde beleidigende, rechtswidrige oder missbräuchliche Beiträge moderieren. Entscheidend ist aber, ob dafür öffentlich nachvollziehbare Regeln bestehen und ob sachliche Kritik davon unterschieden wird.
Die Stadt Wien veröffentlicht beispielsweise eine ausführliche Netiquette. Darin wird erklärt, wann Beiträge gelöscht oder verborgen werden können – gleichzeitig wird ausdrücklich festgehalten, dass Debatten und konstruktive Kritik erwünscht sind. Eine vergleichbare leicht auffindbare Regelung für die Social-Media-Kanäle der Marktgemeinde Laxenburg konnten wir bislang nicht feststellen.
Selbst grundlegende Transparenz funktioniert nicht überall
Auch beim Facebook-Auftritt der Marktgemeinde gibt es Verbesserungsbedarf. Im Bereich „Datenschutz und Rechtliches“ ist ein Link auf die Website der Marktgemeinde hinterlegt. Der von uns dokumentierte Link führt derzeit jedoch auf eine Fehlerseite.

Screenshot der Facebook-Präsenz der Marktgemeinde, sowie des Aufrufs der verlinkten „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“
Das Mediengesetz verlangt bei wiederkehrenden elektronischen Medien, dass die erforderlichen Offenlegungsinformationen beziehungsweise die Adresse, unter der sie zu finden sind, leicht und unmittelbar auffindbar sein müssen. Ob der konkrete Facebook-Auftritt damit insgesamt gegen das Mediengesetz verstößt, lässt sich aus dem defekten Link allein nicht abschließend behaupten. Für einen offiziellen Auftritt einer Gemeinde ist ein seit längerer Zeit nicht funktionierender Link im Bereich „Datenschutz und Rechtliches“ aber jedenfalls kein überzeugendes Beispiel für transparente Kommunikation.
Transparenz sollte nicht an gesetzlichen Mindestpflichten enden
Auch das neue Informationsfreiheitsgesetz setzt einen Rahmen. Gemeinden unter 5.000 Einwohnern sind von der gesetzlichen Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen allgemeinen Interesses ausgenommen. Sie dürfen solche Informationen aber selbstverständlich freiwillig veröffentlichen.
Für Laxenburg gilt daher: Nicht alles, was aus unserer Sicht veröffentlicht werden sollte, muss zwingend veröffentlicht werden. Unser Anspruch an transparente Gemeindeinformation geht aber über das gesetzliche Minimum hinaus.
Wenn eine Gemeinde mehrere Kommunikationskanäle betreibt und öffentliche Ressourcen dafür einsetzt, sollte nachvollziehbar sein, wie diese genutzt werden. Aus unserer Sicht braucht es insbesondere klare redaktionelle Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Kriterien für Veranstaltungs- und Vereinsinformationen, eine transparente Moderationspolitik, funktionierende Impressums- und Offenlegungsinformationen sowie eine erkennbare Trennung zwischen Gemeindekommunikation und parteipolitischer Kommunikation.
Wir werden genauer hinsehen
Dieser Beitrag soll deshalb kein Abschluss der Diskussion sein.
Wir werden uns in den kommenden Monaten weiter mit der Informationspolitik der Marktgemeinde beschäftigen und dokumentieren, wo Informationen fehlen, wo Auswahlkriterien nicht nachvollziehbar sind und wo die Grenzen zwischen Gemeindeverwaltung, politischer Führung und Parteikommunikation unklar werden.
Dabei wollen wir zwischen belegbaren Tatsachen, unserer politischen Bewertung und offenen Fragen klar unterscheiden.
Unser Maßstab ist einfach: Bürgerinnen und Bürger sollten erkennen können, wer kommuniziert, wer entscheidet, nach welchen Regeln Informationen ausgewählt werden und warum bestimmte Themen sichtbar werden und andere nicht.
Transparenz bedeutet nicht, nur mehr zu veröffentlichen. Transparenz bedeutet vor allem, Entscheidungen und Auswahl nachvollziehbar zu machen.


